Überarbeiteter HTML5-Entwurf veröffentlicht

Ende letzter Woche hat die zum W3C gehörende HTML Working Group einige aktuelle Arbeitsentwürfe zu HTML5 vorgelegt. Der fünf Dokumente umfassende Gesamtentwurf enthält alle bisher festgelgten Spezifikationen zum neuen HTML-Standard.

Die Auslagerung einzelner Festlegungen in eigene Dokumente und der damit erreichte modulare Aufbau des Konzepts erhöht die Übersichtlichkeit beträchtlich. So existieren z. B. eigene Spezifkationen für HTML Microdata, HTML Canvas 2D Context und für HTML+RDFa, welches die Einbettung von RDFa-Inhalten in HTML5 regelt.

Das Dokument „HTML: The Markup Language“ beschreibt die Markupsprache HTML und gibt wichtige Informationen, wie sich sprachkonforme Dokumente erstellen lassen. In „Additional Requirements for Bidi in HTML“ werden dagegen Mittel und Wege aufgezeigt, welche die Einbindung von bidirektionalem Text vereinfachen sollen.

Des Weiteren existiert ein neuer Arbeitsentwurf zur Voice Extensible Markup Language (VoiceXML) 3.0, einer XML-Sprache, die u. a. der Erkennung von gesprochener Sprache sowie Multifrequenz-Tastentönen dienen soll.

Karlsruhe erklärt Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes verstößt die massenhafte Speicherung von Internet- und Telefondaten in ihrer in Deutschland derzeitig durchgeführten Form dem Grundgesetz. Bereits seit Anfang 2008 werden solche Daten von staatlicher Seite für sechs Monate gespeichert, um im Bedarfsfall eine Strafverfolgung oder Maßnahme zur Gefahrenabwehr zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.

Das Gericht wies darauf hin, dass es die EU-Richtlinie, auf der das deutsche Gesetz (Telekommunikationsgesetz § 113a und b) beruht, nicht grundsätzlich in Frage stelle, für eine vertretbare Umsetzung fehle es jedoch es jedoch an klaren Vorgaben und eindeutigen, streng geregelten Bedingungen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werde nicht gewahrt, so die Richter.

Insgesamt hatten fast 35.000 Bundesbürger Beschwerde gegen das bestehende Gesetz eingereicht, darunter auch FDP-Politiker Burkhard Hirsch sowie zahlreiche Abgeordnete der Partei Die Grünen. Deren Vorsitzende Claudia Roth begrüßte das Urteil und bezeichnete es als „einen großen Erfolg“.

Apple verbietet anstößige Anwendungen

Bisher waren Anwendungen, die Bilder von leicht bekleideten Frauen enthalten, äußerst zahlreich im App Store vertreten. Nun hat sich Apple jedoch zu einem recht radikal anmutenden Schritt entschlossen: Der Konzern verbannte kurzerhand rund 5.000 Anwendungen aus seinem Store, in denen nach Meinung von Apple zu viel nackte Haut gezeigt wurde. Die Vermutung liegt nahe, dass man damit ein familienfreundlicheres Image aufbauen möchte, vor allem im Hinblick auf die bevorstehende Markteinführung des eine breitere Zielgruppe ansprechenden iPad Tablets.

Die Zensurkriterien scheinen indes noch nicht eindeutig und in vollem Umfang definiert worden zu sein. Die betroffenen Apps wurden einfach ohne Vorwarnung gelöscht, was viele Entwickler dazu veranlasste, Kritik an dieser Vorgehensweise zu äußern. Aufgrund der starken Position von Apple halten sich die großen Verlage, die teilweise ebenfalls von den Maßnahmen betroffen sind, hinsichtlich der Schärfe ihrer Äußerungen bislang jedoch eher zurück. Ob das Verhalten von Apple in dieser Form nur von temporärer Natur ist oder ob es sich dabei um eine Richtungsentscheidung handelt, wird sich wohl erst in einigen Monaten zeigen.

INblau programmiert studiVZ / meinVZ Apps

Seit dem 09.12.2009 ermöglicht die VZ-Gruppe, zu der die sozialen Netzwerke schülerVZ, studiVZ und meinVZ gehören, Drittanbietern die Installation von Anwendungen. Die technische Basis dafür ist die von Google entwickelte Schnittstelle OpenSocial, die auch bei zahlreichen anderen Netzwerken (MySpace, LinkedIn, Xing) zum Einsatz kommt bzw. deren Einsatz in diesen Netzwerken bereits angekündigt wurde.

INblau entwickelt und veröffentlicht Anwendungen in den Social Communities schülerVZ, studiVZ und meinVZ. Diese sog. Apps bieten unseren Kunden die Möglichkeit, ihre Produkte und Leistungen knapp 16 Mio. Usern zu präsentieren und über eine leicht zugängliche Applikation, wie etwa einem Flash-Game, einen ersten Kontakt zu potentiellen Käufern herzustellen. Durch die rasche Verbreitung innerhalb der Netzwerke und die bislang sehr niedrige Anzahl vorhandener Anwendungen erreicht eine neue App im Regelfall bereits innerhalb weniger Wochen einen Bekanntheitsgrad, der mit herkömmlichen Web-Marketing-Maßnahmen nur in einem deutlich längeren Zeitraum zu erreichen wäre.

UPDATE:

Nach Informationen seitens der StudiVZ-Betreiber ist es ab sofort möglich, ein App-internes Bezahlungsmodell zu integrieren, so dass Umsätze direkt über die Applikation generiert werden können. Diese sehr vielversprechende Ankündigung wirft ein neues Licht auf die künftige Ausrichtung solcher Anwendungen und offenbart zudem das hohe Maß an bisher ungenutztem kommerziellen Potential.

Falls Sie Fragen zur Vorgehensweise bei der App-Entwicklung haben oder weitere Informationen hinsichtlich der Positionierung einer solchen Anwendung innerhalb des Marketing-Maßnahmenkatalogs Ihres Unternehmens wünschen, so zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten.

HTML5 wird Flash nicht verdrängen

Nachdem das iPad nun doch ohne Flash-Unterstützung auf den Markt gekommen ist, hat sich Adobes Technikchef Kevin Lynch zur weiteren Entwicklung der Flash-Plattform geäußert. Er stellte klar, dass die zunehmende Popularität von HTML5 auch langfristig nicht zur Verdrängung von Flash führen wird. Damit stellte er sich deutlich gegen Apple-Boss Steve Jobs, der eine gegensätzliche Entwicklung prognostizierte.

Mit der Flash-Version 10.1 und deren Focusierung auf hardwarebeschleunigte Videowiedergabe soll vor allem die Verbeitung auf Mobilgeräten wie Smartphones gezielt gefördert werden. Für das iPhone hat Adobe derweil einen anderen Weg gefunden: Dank Flash Professional CS5 (noch unbestätigter Release Date: 10. April 2010) können Flash-Anwendungen direkt in iPhone-Apps umgewandelt werden.

HTML5 bietet auf dessen jetzigem Stand bei weitem nicht die Möglichkeiten von Flash. Insbesondere die Tatsache, dass es kein einheitliches Format bei der Implementierung von Videos gibt, fällt negativ ins Gewicht.

Die in kurzen Zyklen erfolgende Aktualisierung und damit auch die Chance, Innovationen schnell in die Praxis überführen zu können, sind weitere große Vorteile von Flash – bei HTML vollzieht sich dieser Prozess erfahrungsgemäß deutlich langsamer.

Apple und Microsoft – gemeinsam gegen Google?!

Apple befindet sich derzeit in Verhandlungen mit dem vermeintlichen Hauptkonkurrenten Microsoft. Gegenstand der Gespräche ist ein mögliches Bündnis gegen den Suchmaschinen-Anbieter Google, mit dem Ziel, dessen Marktanteile im Mobilfunksektor zu verringern.

Apple plant, Google nicht länger als Standard-Suchdienst auf dem iPhone zu verwenden, stattdessen sollen Nutzer künftig über Microsofts Suchmaschine Bing an die gewünschten Informationen aus dem www gelangen. Möglicherweise betrifft dieses Vorhaben nicht nur das iPhone, sondern auch die Voreinstellungen für Apples Safari-Browser auf Desktop-Rechnern und Notebooks.

Bereits 2009 hatte man seitens Apple eine eindeutige Maßnahme ergriffen: die Übernahme von „Placebase“ als Google Maps-Alternative auf dem iPhone. Nachdem Google mit seinem Smartphone „Nexus One“ Anfang des Jahres einen Gegenentwurf zum iPhone auf den Markt gebracht hat, haben sich die Differenzen mit Apple weiter vergrößert.

Insider-Informationen zufolge könnte die unerwartete Zweckgemeinschaft mit Microsoft allerdings nur von begrenzter Dauer sein, da Apple möglicherweise bereits an einem eigenen Suchdienst arbeitet, der dem Unternehmen einen unmittelbaren Zugang zum profitablen Internet-Werbegeschäft verschaffen würde.

Aktuelle Typo3-Releases: 4.3.1 und 4.2.11

Auch bei den neuen Typo3-Versionen wurden wieder zahlreiche Fehler behoben, außerdem gehört eine Sicherslücke, die die OpenID-Extension betrifft, mit Typo 3 4.3 der Vergangenheit an. Von dieser Lücke sind jedoch nur Nutzer betroffen, die die Standardkonfiguration der Software geändert und OpenID manuell aktiviert haben.

Das Sicherheitsproblem besteht in der Möglichkeit, sich unter Umgehung der regulären Authentifizierungsprozedur mit fremden Nutzerrechten auszustatten. Dem CMS wird dabei die Identität des entsprechenden Nutzers untergeschoben, so dass der potentielle Angreifer selbst unentdeckt bleibt.

Bedingung ist u. a., dass Angreifer und Nutzer eine OpenID beim selben Provider besitzen, ersterem müssen zudem beide IDs bekannt sein – Das Risiko hält sich demnach in Grenzen. Die Entwickler sehen dies natürlich anders und raten Anwendern und Entwicklern, bei denen OpenID aktiviert ist, zum sofortigen Update.

Social Media Marketing in Deutschland

Die Marketing-Landschaft hat sich durch den stetig wachsenden Einfluss von Social Media-Diensten wie Facebook oder Twitter gravierend geändert. Die Notwendigkeit der intensiven Kommunikation mit Nutzern bzw. Kunden erfordert neue strategische Überlegungen – das gilt nicht zuletzt auch für deutsche Unternehmen.

Die Universität Oldenburg hat in Zusammenarbeit mit der constructiv GmbH eine Studie durchgeführt, in der die Social Media-Aktivitäten der (an den Werbeausgaben gemessen) 100 größten Marken in Deutschland genauer unter die Lupe genommen wurden. Dabei fand man heraus, dass 60 % dieser Marken Social Media für Marketingzwecke nutzen, jedoch werden meist nur einzelne Plattformen bedient, eine ganzheitliche Präsenz auf Youtube, Twitter Facebook und in eigenen Corporate Blogs ist bisher noch sehr selten zu beobachten.

Besonders die Telekommunikationsbranche und die Hersteller von Unterhaltungselektronik sind um eine starke Position im Bereich Social Media bemüht, wohingegen z. B. der Finanzdienstleistungssektor eines der Schlusslichter in dieser Kategorie darstellt.

Die beliebtesten Social Media-Dienste sind – nach ihrem Nutzungsgrad absteigend sortiert – Twitter, Youtube, Facebook und schließlich die Corporate Bl,ogs. Die Verfasser weisen in ihrer Studie darauf hin, dass besonders im Bereich Blogs noch viel ungenutztes Potential besteht, dass es innerhalb der nächsten Monate und Jahre auszuschöpfen gilt.

Neuerungen in WordPress 2.9

Die aktuelle WordPress 2.9 Version trägt den klangvollen Namen „Carmen“ und wartet mit einigen interessanten Neuerungen auf. So gibt es nun bspw. einen Papierkorb, in dem Seiten, Artikel etc. „zwischengelagert“ werden, so dass Nutzer zu einem späteren Zeitpunkt ggf. eine Wiederherstellung vornehmen können.

Mit der neuen Version lassen sich Artikelbilder („post thumbnails“) einfügen, ohne dass dafür zusätzliche Plugins oder benutzerdefinierte Felder verwendet werden müssen. Das ist zwar sehr praktisch, deutlich spannender ist allerdings die Möglichkeit, Flash-Videos (z. B. von YouTube) sowie andere externe Medien in Artikel einzufügen. Ermöglicht wird dies durch den Standard „oEmbed“.

Außerdem können grundlegende Techniken der Bildbearbeitung wie Spiegeln, Drehen und Zuschneiden nun direkt in WordPress vorgenommen werden; ebenfalls neu ist die „Plugin-Massenaktualisierung“, mit der alle Plugins auf einen Schlag upgedatet werden können.

Wichtig: Für eine Aktualisierung auf (bzw. eine Neuinstallation von) WordPress 2.9 wird mindestens die MySQL-Version 4.1.2 benötigt!

Neues Tool für Webdesigner: Google Browser Size

Im Zusammenhang mit der Erstellung eines optimalen Seiten-Layouts ist es hilfreich zu wissen, welcher Anteil an Usern welchen Bereich des Bildschirms sehen kann. Damit eine möglichst große Zahl an Besuchern in der Lage ist, alle zentralen Bedienelemente einer Website ohne Scrolling zu erreichen, muss deren Platzierung sinnvoll gewählt werden.

browsersize

Genau an dieser Stelle setzt Google mit Browser Size an. Mit dem von Bruno Bowden und Arthur Blume entwickelten Werkzeug können Grafiken in verschiedenen Größen über die jeweilige Website gelegt werden, so dass deutlich wird, mit welcher Browserfenster-Größe welche Seitenelemente erkennbar sind. Dadurch können Layoutfehler schnell aufgespürt und ggf. behoben werden.

Außerdem erhalten Anwender des Tools prozentuale Angaben zur Verteilung der jeweiligen Bildschirmausschnitte unter den Besuchern der Seite. Diese Angaben stammen aus einer Google-internen Statistik, bei der erfasst wird, mit welcher Browserfenster-Größe Internetnutzer die Startseite von Google besuchen.

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