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Allgemeine Geschäftsbedingungen von INblau

Die Fa. INblau erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1. Urheber- und Nutzungsrechte

1.1 Jeder INblau erteilter Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2 Ohne Zustimmung von INblau dürfen seine Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch in Teilen ist unzulässig. Gleiches gilt für kostenneutrale Arbeitsproben.
1.3 INblau räumt dem Auftraggeber ein ausschließliches, inhaltlich auf das jeweilig im Auftrag genannte Medium beschränktes Nutzungsrecht an dem zur Durchführung dieses Auftrages erstellten Konzept und den umgesetzten Werken ein.
1.4 Für die Nutzung der auftragsbezogenen Ergebnisse aus Konzept, Design und Programmierung in anderen Medien bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen INblau und dem Auftraggeber.
1.5 Das Nutzungsrecht geht jedoch erst mit vollständiger Entrichtung der gesamten Vergütung über.
1.6 INblau hat das Recht, auf der Web-Seite und in Veröffentlichungen über seine Werke als Urheber genannt zu werden. Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

2. Leistungspflichten

2.1 INblau selbst fungiert nicht als Provider, sondern bedient sich der Leistungen Dritter. Eventuelle Ersatzansprüche aufgrund Nicht-Erreichbarkeit des Servers, d.h. Probleme beim Aufrufen der Domain, sind dann gegenstandslos, wenn das Verschulden nicht seitens INblau zu finden ist.
2.2 INblau behält, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen, sämtliche Urheberrechte an den von INblau erstellten Leistungen.

3. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten

3.1 Bei der Verschaffung von Internet-Domains wird INblau im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem DENIC, oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Selbiges gilt für die Bereitstellung von Webspace.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vergütung für zwölf Monate im Voraus zu zahlen. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang. INblau ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
3.3 INblau hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss, daher kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die für den Auftraggeber beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
3.4 Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Auftraggeber beruhen, stellt der Auftraggeber INblau frei.

4. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

4.1 Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch INblau oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
4.2 Der Wartungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann beiderseitig mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
4.3 Der Erstellungsvertrag bezieht sich nur auf die Erstellung der Internetseite. Die Leistungspflicht seitens INblau endet mit der Abnahme der Leistung.
4.4 Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens 30 Tage nach Wirksamkeit der Kündigung in die Pflege eines anderen Anbieters gestellt hat, ist INblau berechtigt, die Domain freizugeben und den damit verbundenen Inhalt zu löschen.
4.5 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für INblau insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Entgelte für mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät.

5. Schutzrechte Dritter

5.1 Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm beantragten Domains oder zur Verfügung gestellten Materialien, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Computerprogramme, Zeichnungen, Datenbankinhalte sowie Entwürfe, frei von Schutzrechten Dritter sind oder das er berechtigt ist diese Inhalte für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.
5.2 Der Auftraggeber stellt INblau von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflicht beruhen, auch wenn die Inhalte durch INblau ins Internet gestellt wurden.
5.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich die INblau entstandenen Schäden aus Verletzung von Rechten Dritter zu ersetzten.
5.4 INblau ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden sowie den Inhalt der Webseite bei der Erstellung durch INblau auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Bei einem erkannten Verstoß ist INblau berechtigt, die entsprechende Internet-Seite abzuändern oder zu sperren.
5.5 Die eingestellten Inhalte werden als eigene Inhalte unter Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift des Auftraggebers gekennzeichnet.

6. Pflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, INblau jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von INblau binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.
6.2 Der Kunde verpflichtet sich, von INblau zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und INblau unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt geworden ist.
6.3 Der Kunde einer von INblau erstellten bzw. betreuten Webseite wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen eine Datensicherung durchzuführen.
6.4 Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat Höchstmenge erreicht oder übersteigt, ist INblau berechtigt, die Seiten ohne vorherige Ankündigung zu sperren.

7. Haftung

7.1 INblau haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
7.2 INblau haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden.
7.3 INblau haftet nicht für die Arbeitsergebnisse Dritter, sofern die Einbeziehung Dritter auf Veranlassung des Auftraggebers in seinem Namen und auf seine Rechnung geschah.
7.4 Sollte das von INblau erstellte Werk mit ComputerViren infiziert sein, so haftet INblau nur, falls die notwendige Sorgfalt außer Acht gelassen wurde.
7.5 Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung über die Korrektheit der Arbeiten mit seiner Abnahme. Weist der Auftraggeber in Ausnahmefällen INblau zur Freigabe von Arbeitsergebnissen Dritter an, stellt er INblau von Haftung frei.
7.6 INblau verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenneutralen Nachbesserung seiner Wahl.

8. Gewährleistung

8.1 INblau gewährleistet, dass das Werk nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
8.2 Es gilt die Gesetzliche Gewährleistungsfrist, die mit dem Tag der Lieferung beginnt.
8.3 Während der Gewährleistungspflicht auftretende Mängel hat der Auftraggeber INblau unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
8.4 Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen.
8.5 Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung von INblau, Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen, insbesondere Design und Programmierung, selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.

9. Preise und Zahlungsbedingungen

9.1 Rechnungen sind vorbehaltlich anderer Vereinbarungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Zahlungseinganges. Werden Teilabnahmen vereinbart, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig.
9.3 INblau ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Die Änderung wird wirksam, wenn INblau innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden kein Widerspruch des Kunden zugeht.
9.4 Im Verzugsfall ist INblau berechtigt, weitere Leistungen und Lieferungen zurückzuhalten.
9.5 Im Verzugsfall ist INblau berechtigt, Zinsen in Höhe von 6 % p.a. über dem jeweiligen Diskont-Basiszinssatz zu verlangen und im Falle eines Hostingvertrages die entsprechende Internet-Präsenz des Kunden sofort zu sperren sowie fristlos zu kündigen und für einen eventuell entstandenen Schaden Schadenersatz geltend zu machen.
9.6 Die Preise sind Nettobeträge sowie Pauschalpreise.

10. Abnahme

10.1 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
10.2 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
10.3 Abnahmeerklärung erfolgt schriftlich oder nach Ablauf von 10 Arbeitstagen ohne Zutun des Kunden, sofern der Auftraggeber ausreichend Gelegenheit zur Prüfung der Arbeitsergebnisse gehabt hat.
10.4 Die Onlineschaltung einer Webseite gilt automatisch als Abnahme.
10.5 Die vollständig gelieferte Anwendung (sowie jedes vollständig gelieferte Update) wird innerhalb von 2 Wochen ab Lieferdatum vom Kunden einem Abnahmetest unterzogen. Falls die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist — vollständig oder teilweise — schriftlich verweigert wird, gilt sie als implizit erteilt. Der Kunde kann die Abnahme nur in den folgenden Fällen verweigern:
1. Mindestens 1 Fehler der Kategorie 1 (kritischer Fehler, der das Arbeiten mit der Anwendung verhindert oder auf inakzeptable Weise einschränkt)
2. Mehr als 2 Fehler der Kategorie 2 (Fehler, der das Arbeiten mit der Anwendung einschränkt; ein manueller Workaround erlaubt dem Anwender jedoch, die Anwendung auf akzeptable Weise zu benutzen)
Die Abnahme kann nicht verweigert werden bei nur 1 oder 2 Fehlern der Kategorie 2 oder bei jeglichen Fehlern der Kategorie 3 (kosmetischer Fehler).
10.6 Erstreckt sich der Auftrag über einen längere Zeit oder erfordert von INblau hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Als angemessen gilt: 1/3 der Gesamtleistung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.

11. Rücktritt

11.1 INblau ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers eine wesentliche, die Bezahlung unserer Leistungen gefährdende Verschlechterung eintritt und der Kunde nicht binnen Wochenfrist ab Aufforderung entweder Zug-um-Zug oder Sicherheitsleistung anbietet.
11.2 Hat der Auftraggeber den Rücktritt verschuldet, ist er ohne, dass es dafür eines weiteren Verschuldens bedürfe, zum Ersatz des gesamten bei uns entstandenen Schadens verpflichtet.

12. Datenschutz

12.1 INblau weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden.
12.2 INblau weist des weiteren darauf hin, dass die Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten Dritten übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden.
12.3 INblau ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner Kunden zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen erforderlich ist. Der Kunde kann dieser Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen.

13. Versendungsgefahr

Der Kunde trägt das Risiko und die Kosten des Versands von Arbeiten.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14.2 Der Auftraggeber kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit INblau nur mit schriftlicher Einwilligung von INblau abtreten.
14.3 Eine Aufrechnung gegenüber der Honorarforderung von INblau ist den Auftraggeber nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
14.4 Eine Rückhaltung kann der Auftraggeber nur wegen unmittelbar aus dem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen.
14.5 Jegliche Änderung, Ergänzung oder die teilweise Aufhebung eines Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformverhältnisses.
14.6 INblau ist berechtigt, Kundenobjekte als Referenz online oder beim persönlichen Verkauf zu präsentieren.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden. Für die von INblau auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgenden Ansprüchen gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16. Nichtigkeitsklausel

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

Stand Oktober 2019